Auto fahren muss man lernen. Unsere Fahrschule in Kastellaun und Emmelshausen hilft Ihnen dabei Ihren Auto Führerschein so schnell wie möglich in den Händen zu halten. Durch den Einsatz modernster Unterrichtsmethoden unterstützen wir unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler, in kürzester Zeit Theorie und Praxis zu absolvieren!

Bei uns lassen Sie das Handy in der Hand!

Die Theorie zum Autoführerschein vermitteln wir Ihnen in unseren Schulungsräumen an den Standorten Kastellaun sowie Emmelshausen. Hierbei nutzen wir moderne Schulungsmethoden mit Smartphone-App-Unterstützung, interaktiver Kommunikation sowie Beamer mit Screen-Projektion.

Die Praxisstunden der Fahrschule Blaszczak

In den ersten Fahrstunden vermitteln wir Ihnen die Grundfähigkeiten zum Auto fahren. Diese werden in nachfolgenden Fahrschulstunden weiter vertieft. Wie viele Fahrstunden Sie bis zur Führerscheinprüfung benötigen, ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Wir helfen Ihnen dabei und unterstützen Ihre Fähigkeit.

Bevor Sie die Sonderfahrten absolvieren können, erlernen Sie in den praktischen Fahrstunden einfache Dinge, wie das Abbiegen, das Bremsen, das Einparken zu beherrschen. Sonderfahrten für die Klasse B bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Den Abschluss PKW Ausbildung bildet, ähnlich wie im theoretischen Teil, eine 45-minütige Praxisprüfung, um das erlernte Können zu testen.

Klasse B – PKW/Auto

Für den Autoführerschein Klasse B müssen Sie mindestens 17 bzw. 18 Jahre alt sein. Die Anmeldung, bzw. Ausbildung kann jedoch bereits mit 16 Jahren bei uns begonnen werden. Ein Vorbesitz anderer Fahrzeugführerscheine ist nicht notwendig. Mit dem Erwerb des Klasse B Führerschein für Auto beziehungsweise PKW sind die Klassen AM, L und S eingeschlossen!

Erklärung zum Fahrzeug der Klasse B

Der Führerschein der Klasse B, also Autoführerschein beziehungsweise PKW-Führerschein, gilt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und A, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg. Das Fahrzeug darf dabei für maximal acht Personen + Fahrer ausgelegt sind. Mitgeführt werden dürfen Anhänger bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht oder Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtgewicht, wenn diese Kombination 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt. Die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs muss in diesem speziellen Fall jedoch größer sein, als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger.

Sie interessieren sich für den Autoführerschein Klasse B?

Füllen sie das Formular aus und schon bald sind Sie einen Schritt näher am Autoführerschein Klasse B.

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