LKW-Führerscheinausbildung für Angehörige der Feuerwehr

Egal, welches Fahrzeug man pilotieren möchte: Ein sicherer und gut geschulter Umgang sind absolute Pflicht. Schließlich steht im Straßenverkehr nicht nur die eigene Gesundheit auf dem Spiel. Für Angehörige der Feuerwehr gilt dies umso mehr. Sie müssen schwere, spezielle Einsatzfahrzeuge möglichst zügig zum Einsatzort bewegen und dabei spezielle Regeln beachten. Natürlich bedarf es dafür einer besonderen Ausbildung.

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Der Feuerwehrführerschein

Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren können in Art und Größe ganz unterschiedlich sein. Ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist dabei schnell überschritten. Unter gewissen Voraussetzungen können die Landesregierungen den Angehörigen der Feuerwehr, die lediglich über den Pkw-Führerschein (Klasse B) verfügen, spezielle Genehmigungen für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen erteilen. Dieser sogenannte „Feuerwehrführerschein“ wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich reglementiert. Eine fundierte, auf die Bedarfe der Feuerwehr ausgerichtete Ausbildung inklusive Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C beziehungsweise CE ist für Angehörige der Feuerwehr in jedem Fall ratsam. Schließlich ist gerade bei einer so wichtigen und sicherheitsrelevanten Institution der fachgerechte Umgang mit schwereren Einsatzfahrzeugen immens wichtig. Gerade im Ernstfall, in dem es darum geht, Menschenleben zu retten.

Fahrerlaubnis Klasse C bzw. CE

Im Rahmen der Führerscheinausbildung für Feuerwehrmänner und -frauen vermitteln wir Theorie- und Praxiskenntnisse zum sicheren Führen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen Gesamtmasse (Fahrerlaubnis Klasse C) sowie Last- und Sattelkraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis Klasse CE). In der Theorie werden unter anderem rechtliche Grundlagen sowie Unfallverhütungsvorschriften vermittelt. Außerdem stehen Basis- und Spezialthemen rund um das Führen von LKW auf dem Lehrplan. Praxisausbildung und praktische Abschlussprüfungen werden mit unserem Fahrschul-eigenen Lastkraftwagen durchgeführt. Die Teilnehmer sind nach erfolgreich absolvierter Ausbildung berechtigt, schwere und schwerste Einsatzfahrzeuge zu lenken. Im Gegensatz zur klassischen LKW-Fahrausbildung ist der Theorieteil für Feuerwehrangehörige aufgrund der Sonderrechte (Schulung optional möglich) jedoch umfangreicher, da einige spezielle Regelungen zu beachten sind.

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Besonderheiten bei der Theorieausbildung

Natürlich sind Angehörige der Feuerwehr keine LKW-Fahrer im klassischen Sinne. Für Sie gelten besondere Regeln, die wir den Teilnehmern im Rahmen der Theorieausbildung in unseren modernen Schulungsräumen in Emmelshausen und Kastellaun näher bringen. Insbesondere die Sonderrechte nach StVO §35 und §38 spielen hierbei eine Rolle. Diese Paragraphen regeln den Einsatz von blauem Blinklicht und Martinshorn sowie das besondere Wegerecht im Einsatzfall. Unverzichtbares Grundwissen für Feuerwehrmänner und -frauen also, das beim „normalen“ LKW-Führerschein keine Rolle spielt.

Im Einsatzfall ist die Feuerwehr von den Vorschriften der StVO befreit. Die Inanspruchnahme dieser Sonderrechte verlangt jedoch ein hohes Maß an Fahrkompetenz und ein fundiertes Fachwissen. Schließlich ist ein schweres Feuerwehrfahrzeug, das sich nicht an die gängigen StVO-Regeln halten muss, ansonsten ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Eine fundierte, auf den Feuerwehrbetrieb ausgerichtete Fahrausbildung minimiert die Risiken und erleichtert den Brandbekämpfern im Ernstfall das Lenken.

Bei Hilfsorganisationen zählt während des Einsatzes schließlich jede Sekunde. Menschenleben und die Sicherheit der Allgemeinheit dürfen nicht durch mangelnde Kenntnisse in Gefahr gebracht werden.

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Die LKW-Führerscheinausbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkompetenz von Feuerwehrangehörigen. Brandbekämpfer der Feuerwehren von Zell, Traben-Trarbach, Boppard, Emmelshausen und Kamp Bornhofen wurden von uns bereits erfolgreich im Umgang mit schweren LKW ausgebildet und wenden das erworbene Wissen im Einsatz an. So leistet die Fahrschule Blaszczak ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit. Natürlich schulen wir auch andere Wehren. Fragen Sie uns gerne an!

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Wir beantworten Ihre Fragen zu Führerscheinen, Ausbildung zum Berufskraftfahrer und dem Sportbootführerschein gerne.